Bitte beachten Sie: Die Beratungen zum betrieblichen Bildungsscheck wurden zum 31.12.2023 auf Anweisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hin beendet! Es werden nur noch individuelle Bildungsschecks ausgestellt.

Folgende Unterlagen müssen zur Beratung zum individuellen Bildungsscheck mitgebracht werden:
- Personalausweis
- Steuerbescheid vom Finanzamt (nicht älter als drei Jahre, eine Gehaltsbescheinigung vom Arbeitgeber reicht nicht aus); alternativ eine Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters
- Unterlagen zur Fortbildung (Flyer, Webseite)

Für jeden beruflichen Werdegang ist eine solide Ausbildung eine gute Grundlage. Angesichts wachsender Ansprüche der Arbeitswelt gilt es jedoch, Neues zu lernen und die eigenen Fähigkeiten auszubauen. Die Landesregierung NRW setzt hier mit dem Bildungsscheck einen wichtigen Akzent: Für Beschäftigte sollen Anreize geschaffen werden, zukünftig mehr auf Weiterbildung zu setzen. 50% der Kosten (max. 500,- €) Ihrer Weiterbildungsmaßnahme können abgedeckt werden.
Die Ziele des Förderprogramms sind:
• Verbesserung betrieblicher und überbetrieblicher Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer
• Realisierung lebensbegleitenden Lernens
• Förderung betrieblicher und privater Bildungsinvestitionen
• Verringerung von Weiterbildungsdisparitäten
• Verbesserung des Angebotes zur Weiterbildungsberatung
• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Bitte beachten Sie die aktuellen Förderbedingungen zum Bildungsscheck NRW, die Sie unter

Aktuell erhalten Sie den individuellen Bildungsscheck NRW, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 40.000,- Euro (unter 80.000,- Euro bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung) liegt.

Die VHS Lübbecker Land berät Sie gerne über Fördermöglichkeiten zu Ihrer beruflichen Weiterentwicklung. Für eine individuelle Beratung und für die Abstimmung eines Beratungstermins wenden Sie sich bitte an: 

Dr. Peter Fleig-Malek